Angebot

Wir arbeiten mit Kindern im Frühbereich und Schulbereich, sowie mit Jugendlichen im Nachschulbereich.

Arbeitsbereiche:

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Erstberatung – Erstabklärung – Zuweisung – Finanzierung :

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind vor dem Eintritt in den Kindergarten eine logopädische Therapie benötigt, können Sie sich auch direkt an uns wenden. Die Kosten für eine Erstberatung übernimmt das Amt für Jugend- und Berufsberatung (AJB).

Kinder vor dem Eintritt in den Kindergarten und Jugendliche nach Abschluss der obligatorischen Schulpflicht werden uns durch das Kinderspital Zürich oder das Kantonsspital Winterthur zugewiesen.

In der Regel empfiehlt der Kinderarzt oder die Kinderärztin eine logopädische Abklärung am Kinderspital Zürich oder am Kantonsspital Winterthur. Sie können sich aber auch direkt an diese Stellen wenden:
Kinderspital Zürich
Kantonsspital Winterthur

Die Kosten für die Therapie bei kleinen Kindern vor Eintritt in den Kindergarten und bei Jugendlichen nach Ende der obligatorischen Schulpflicht werden vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) übernommen. Bei Schulkindern übernimmt die Schule die Kosten bei Bedarf.

Schulkinder werden bei speziellem Bedarf durch die Schulpflege oder die Schulleitung angemeldet, oder die Therapie wird privat finanziert.

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Therapiebegleitende Elternberatung:

In der Therapie mit Kindern ist ein guter Kontakt zu den Eltern wichtig für den Therapieerfolg. Eltern sind eingeladen, Therapiestunden zu besuchen, um so eng wie möglich in den Therapieprozess einbezogen zu werden. Erfolge, aber auch Stagnationen sind Anhaltspunkte für die Vereinbarung der nächsten Therapieziele. Bei Bedarf können Kulturvermittlerinnen beigezogen werden.

Kontakt zu Fachpersonen:

Wir halten regelmässigen Kontakt zu beteiligten Fachstellen wie Kinderarzt, Frühförderung, Kinderkrippe, Lehrpersonen.